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   FG Brandenburg, 02.07.1998 - 5 K 1257/97 Kg   

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https://dejure.org/1998,20323
FG Brandenburg, 02.07.1998 - 5 K 1257/97 Kg (https://dejure.org/1998,20323)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.1998 - 5 K 1257/97 Kg (https://dejure.org/1998,20323)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 5 K 1257/97 Kg (https://dejure.org/1998,20323)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 89/01

    Kindergeld; Berufsausbildung; Beurlaubung vom Studium wegen Geburt eines Kindes

    Demgemäß besteht im Rahmen des anhängigen Verfahrens weder Anlass, zu den Mindestanforderungen einer ernsthaften und nachhaltigen Berufsausbildung Stellung zu nehmen (vgl. hierzu Urteil des FG Brandenburg vom 2. Juli 1998 5 K 1257/97 Kg, EFG 1998, 1417, rkr.; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 30. September 1997 V 280/97, EFG 1998, 374, rkr.; allgemein zum Erfordernis der Ernsthaftigkeit und Nachhaltigkeit vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1999 VI R 53/99, BFH/NV 2000, 431; vom 9. Juni 1999 VI R 92/98, BFHE 189, 103, BStBl II 1999, 708 jeweils betr.
  • VG Gera, 07.04.2003 - 6 K 983/00

    Unterhaltsvorschußrecht; Unterhaltsvorschussrecht; Unterhaltsvorschuss;

    Dadurch hat der Gesetzgeber eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gegenüber Unterhaltszahlungen des dazu Verpflichteten subsidiär sind und dass es nicht darauf ankommen soll, auf welche Schuld der Unterhaltsverpflichtete leisten will (so auch VG Weimar, Urteil vom 6. August 1999 - 5 K 1257/97.We., S. 5 des amtlichen Abdrucks).
  • VG Düsseldorf, 05.01.2007 - 21 K 3049/05

    Gewährung weitergehenden Unterhaltsvorschusses für ein Kind; Beitreibung von

    Ständige Rspr., vgl. nur VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2006 - 21 K 2638/06 - VG Gera, Urteil vom 07.04.2003 - 6 K 983/00 GE -, juris; VG Weimar, Urteil vom 06.08.1999 - 5 K 1257/97.WE - DAVorm 1999, 908 f.; VG München, Beschluss vom 05.07.2001 - M 6b E 01.2434 -, FamRZ 2002, 619 f.
  • VG Düsseldorf, 24.08.2006 - 21 K 3638/06

    Anrechnung von Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschüssen durch Zahlung in

    Der Gesetzgeber hat damit sichergestellt, dass es bei Leistungen nach dem UVG und Unterhaltsleistungen durch den dazu Verpflichteten im Falle einer Leistungskollision" nicht zu Doppelinanspruchnahme durch den Berechtigten führen, VG Weimar, Urteil vom 06.08.1999 - 5 K 1257/97.We., DAVorm 1999, S. 908 f., und zudem, dass öffentliche Sozialleistungen nicht vergangene Unterhaltsrückstände ausgleichen.
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